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Die zu erwartende Wiederbeschaffungsdauer eines vergleichbaren Ersatzwagens ist bei Abrechnung eines Unfallschadens auf Totalschadenbasis vom Kfz-Sachverständigen in seinem Gutachten festzulegen. Die tatsächliche Ausfallzeit kann insgesamt über oder unter der vom Sachverständigen angesetzten Wiederbeschaffungsdauer liegen. Die Wiederbeschaffungsdauer wird im Regelfall für 14 Kalendertage angegeben.