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Die zu erwartende Reparaturdauer wird bei Haftpflichtschäden vom Sachverständigen beurteilt und festgelegt. Die im Gutachten genannte Reparaturdauer ist Grundlage für die Dauer des vom Geschädigten angemieteten Ersatzwagens. Eine reparaturbedingte Überschreitung dieser vorab geschätzten Ausfallzeit kann bei unerwarteten Verzögerungen auftreten, wie z.B. durch Lieferschwierigkeiten von Ersatzteilen oder Standzeiten bei der Lackierung. Die Reparaturdauer wird im Gutachten in Arbeitstagen angegeben, dazwischen liegende Feiertage oder Wochenenden sind zusätzlich zu berücksichtigen.