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Unter Schadenhöhe versteht man die Kosten, die aufzuwenden sind, um ein Fahrzeug wieder in den Zustand vor dem Schadenereignis zu versetzen.
In welcher Höhe werden die Reparaturkosten gezahlt?
Grundsätzlich hat die Versicherung die tatsächlich entstandenen Reparaturkosten zu übernehmen. Sie können die Reparaturkosten aber auch fiktiv abrechnen, in dem Sie der Versicherung ein Gutachten von
einem Kfz-Sachverständigen vorlegen. Rechnen Sie fiktiv ab, erstattet die Versicherung nur den Reparaturbetrag ohne MwSt (netto). Die Mehrwertsteuerbeträge werden nur nach Vorlage von Rechnungen
gewährt.
Wann werden die Reparaturkosten gezahlt?
Die Versicherung hat Reparaturkosten für die Beschädigung des Fahrzeugs grundsätzlich in der tatsächlich anfallenden oder durch ein Gutachten zu ermittelnden Höhe zu zahlen, denn der Geschädigte kann
grundsätzlich verlangen, dass sein Fahrzeug wieder in den Zustand versetzt wird, in dem es sich vor dem Unfall befand. Die Versicherung muss allerdings dann die Reparaturkosten nicht mehr zahlen,
wenn das Fahrzeug durch den Unfall einen Totalschaden erlitten hat, also der Wiederbeschaffungswert niedriger als die Reparaturkosten ist.
Ausnahme: 130% im Kaskofall, d.h., wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30% übersteigen, Sie das Fahrzeug tatsächlich reparieren lassen und das durch Vorlage einer
Reparaturrechnung nachweisen. Dann bekommen Sie auch in diesem Fall die vollen Reparaturkosten erstattet. Bitte beachten Sie aber, dass die absolute Obergrenze für diese Regelung nach der
Rechtsprechung bei 130% des Wiederbeschaffungswertes liegt.