Mobil: 0170 753 10 21
>> E-Mail:info@mt-sachverstaendiger.com
Der Geschädigte hat bei fremdverschuldeten Unfällen das Recht, einen Sachverständigen seiner Wahl hinzuzuziehen, es sei denn, es handelt sich um einen so genannten Bagatellschaden (mit einer
Schadenhöhe von bis zu ca. 750 Euro). In diesem Fall fertigen wir ein sogenanntes Kurzgutachten an.
Durch Einschalten eines öffentlich anerkannten Sachverständigen wird gewährleistet, dass die Höhe des Schadens, der Wiederbeschaffungswert, eventuelle. Wertminderung und Nutzungsausfall neutral
ermittelt werden.
Die Kosten für den Sachverständigen sind im Rahmen der Schadenregulierung von der Versicherung des Unfallgegners zu erstatten.