Hier finden Sie uns:


Mobil: 0170 753 10 21
>> E-Mail:info@mt-sachverstaendiger.com


Unfall - Was tun?

Sachverständigenbüro MT 24h-Service 07251-7248610

 

Was es im Falle eines Unfalles zu beachten gilt
Sollten Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt worden sein, gilt es für Sie im eigenen Interesse Folgendes zu beachten:

Grundsätzlich steht es dem Geschädigten frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als bis ca. 750,-- Euro) reicht zumeist ein Kostenvoranschlag.

Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehendenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden.

Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.

Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.

Die Beweissicherung über Schadenart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es Streit um den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.

Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Umfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen. (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.04.1993, AZ:VI ZR 181/92)

Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich eines Mietwagens oder Nutzungsausfallentschädigung belegt werden.

Einwände des Schädigers, z. B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden, können durch ein Gutachten entkräftet werden.

Beim Verkauf eines instandgesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.

Druckversion | Sitemap
© MT Sachverständiger